böhm anwaltskanzlei.

  • Schrift vergrößern
  • Standard-Schriftgröße
  • Schriftgröße verkleinern
Start Gewerblicher Rechtsschutz Gebrauchsmusterrecht

GebrauchsmusterrechtGebrauchsmusterrecht / in Berlin und im Internet /

 Das Gebrauchsmusterrecht

Das Gebrauchsmusterrecht schützt Neuheiten, die auf einem erfinderischen Schritt beruhen. So eröffnet es dem Erfinder die Möglichkeit der Verwertung seiner Leistung. Wir beraten und unterstützen bei der Anmeldung und Prüfung von Gebrauchsmustern. Zu unserem Leistungsspektrum gehört außerdem die effektive Durchsetzung und Abwehr von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen. Mehr zum Gebrauchsmusterrecht...

Wichtige Themen im Gebrauchsmusterrecht: Das GebrauchssmusterRechte des Gebrauchsmusterinhabers | Internationaler Gebrauchsmusterschutz |  Schranken des Geschmacksmusterrechts |Gewerbliche Anwendbarkeit

  • Team der böhm anwaltskanzlei.
  • Team der böhm anwaltskanzlei.
  • Team der böhm anwaltskanzlei.

Anwalt für Gebrauchsmusterrecht

Gerne beraten Sie unsere Rechtsanwälte individuell und auf höchstem fachlichen Niveau. Sie können zwischen Online-Rechtsberatung, telefonischer und persönlicher Beratung wählen. Die Erstberatung erfolgt zum Festpreis. Beratungstermine erhalten Sie kurzfristig. Selbstverständlich erstellen wir Ihnen auch ein individuelles Angebot.

UNVERBINDLICHEr Kontakt

Ausgewählte Beiträge zum Gebrauchsmusterrecht



Begriff und Entstehung des Gebrauchsmusters

Das Gebrauchsmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht. Um in den Genuss des Gebrauchsmusterschutzes zu kommen, müssen die Schutzvoraussetzungen des Gebrauchsmusters vorliegen. Ferner sind verschiedene Ausschlusstatbestände zu beachten, die einer Gebrauchsmustererteilung entgegenstehen.

Voraussetzungen für die Gebrauchsmustererteilung:

  1. Erfindung
  2. Neuheit
  3. Gewerbliche Anwendbarkeit
  4. Erfinderische Tätigkeit
Weiterlesen...
 

Einführung in das Gebrauchsmusterrecht

Das Gebrauchsmusterrecht ist dem sogenannten gewerblichen Rechtsschutz zuzuordnen. Regelungen betreffend dem Gebrauchsmusterrecht sind im Gebrauchsmustergesetz (GebrMG) zu finden. Am Gegenstand des Gebrauchsmusterrechts – dem Gebrauchsmuster – erfolgt die Abgrenzung zu den anderen gewerblichen Schutzrechten.

Am engsten verwand ist das Gebrauchsmuster dabei mit dem Patent. Beide schützen Erfindungen, die neu sein müssen, auf einen erfinderischen Schritt beruhen und gewerblich anwendbar sind (vgl. § 1 Abs.1 GebrMG und § 1 Abs. 1 PatG). 

Weiterlesen...
 

Schutzdauer und Erlöschen

Der Geschmacksmusterrechtsschutz gilt wie alle gewerblichen Schutzrechte nicht unbegrenzt. Die Schutzdauer eines Geschmacksmusters beträgt zehn Jahre. Sie Frist beginnt mit dem Anmeldetag und endet mit Ablauf des Monats, in den der Anmeldetag fällt.

Weiterlesen...
 
Seite 1 von 5