Der Schutz eines Gebrauchsmusters im Ausland kann durch Anmeldung beim deutschen oder europäischen Patentamt nach der EPÜ (Europäische Patentübereinkunft) oder bei der WIPO gemäß dem PCT (Patent Cooperation Treaty - dt. Vertrag über die Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens) beantragt werden.1
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