böhm anwaltskanzlei.

  • Schrift vergrößern
  • Standard-Schriftgröße
  • Schriftgröße verkleinern
Start Gewerblicher Rechtsschutz Gebrauchsmusterrecht Schranken des Gebrauchsmusterrechts
Gebrauchsmusterrechtlesen

Das Löschungsverfahren

Nach § 15 GebrMG kann jedermann die Löschung eines Gebrauchsmusters beantragen, wenn eine der Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 Nr.1- 3 GebrMG vorliegt. Für einen solchen Antrag wird eine Gebühr in Höhe von 300,00 Euro erhoben. Aus diesem Antrag müssen sich die Löschungsgründe ergeben, § 16 GebrMG.

Weiterlesen...
 

Schutzdauer und Erlöschen

Der Geschmacksmusterrechtsschutz gilt wie alle gewerblichen Schutzrechte nicht unbegrenzt. Die Schutzdauer eines Geschmacksmusters beträgt zehn Jahre. Sie Frist beginnt mit dem Anmeldetag und endet mit Ablauf des Monats, in den der Anmeldetag fällt.

Weiterlesen...
 

Gesetzliche Ausnahmebereiche

Die Wirkung des Gebrauchsmusters erstreckt nach § 12 GebrMG sich nicht auf Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden; Handlungen zu Versuchszwecken, die sich auf den Gegenstand des Gebrauchsmusters beziehen und Handlungen der in § 11 Nr. 4 bis 6 des Patentgesetzes bezeichneten Art.

Weiterlesen...