Es gibt es auch außerhalb des UWG Normen, die wettbewerbsrechtliche Bedeutung haben. Diese sollen als wettbewerbsrechtliche Nebenregelungen bezeichnet werden. Dabei kann es sich um Gesetze, Verordnungen , aber auch Richtlinien bestimmter Wirtschaftsgruppen handeln. Wegen
§ 4 Nr. 11 UWG müssen solche Vorschriften ebenfalls genau beachtet werden, da bei Verstößen verschiedene wettbewerbsrechtlichen Sanktionen drohen können, die insbesondere auch hohe Kosten auslösen können. Nachfolgend wird eine Übersicht über die wichtigsten wettbewerbsrechtlichen Nebenregelungen gegeben.
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