Zweck des Patentrechts ist es, den Erfinder angemessen zu belohnen, weil er zum Wohle der Allgemeinheit den technischen Fortschritt gefördert und damit zu einer Bereicherung der Technik beigetragen hat. Eine wesentliche Ausprägung dieses Gedankens findet sich in den Verwertungsrechten, die dem Erfinder zustehen. Daneben schützt das Erfinderpersönlichkeitsrecht den Erfinder in seiner Erfinderehre, was häufig in der Erfindungsbenennung zum Ausdruck kommt. Weiterlesen...



