böhm anwaltskanzlei.

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Start Gewerblicher Rechtsschutz Patentrecht Übertragung der Patentrechte
pa-45lesen

Übertragung des Patents

Der Erfinder kann sein Patent selbst nutzen oder es durch Übertragung auf Dritte verwerten. Möglich ist die teilweise/beschränkte oder vollständige/unbeschränkte Übertragung (§ 15 Abs. 1 PatG). Weiterlesen...