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Start Gewerblicher Rechtsschutz Verfahrens- und Prozessrecht

Verfahrens- und ProzessrechtVerfahrens- und Prozessrecht / in Berlin und im Internet /

Das Verfahrens- und Prozessrecht

Das Verfahrens- und Prozessrecht ist das Mittel zur Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen, und zur Abwehr von unberechtigten Ansprüchen. Mit seiner Hilfe wird eine Entscheidung des Rechtsstreites vorbereitet und herbeigeführt. 

Wichtige Themen im Verfahrens- und Prozessrecht: Abmahnung | einstweilige Verfügung | Hauptsacheverfahren | Schutzrechtsverwarnung

Siehe auch: Häufige Rechtsfragen zum Verfahrens- und Prozessrecht | Individuelle Rechtsberatung zum Verfahrens- und Prozessrecht

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Anwalt für Verfahrens- und Prozessrecht

Gerne beraten Sie unsere Rechtsanwälte individuell und auf höchstem fachlichen Niveau. Sie können zwischen Online-Rechtsberatung, telefonischer und persönlicher Beratung wählen. Die Erstberatung erfolgt zum Festpreis. Beratungstermine erhalten Sie kurzfristig. Selbstverständlich erstellen wir Ihnen auch ein individuelles Angebot.

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Ausgewählte Beiträge zum Verfahrens- und Prozessrecht




Die Abmahnung

Die Bedeutung der Abmahnung nimmt nicht zuletzt im Zusammenhang mit stetig wachsenden E-Commerce Aktivitäten zu. Ausgangspunkt sind insbesondere Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrechtsvertöße. Nachfolgend wird auf Grundlagen, Reaktionsmöglichkeiten und die Kosten der Abmahnung eingegangen.

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Einstweilige Verfügung

Grundsätzlich ist bei den gerichtlichen Verfahrensarten zwischen dem einstweiligen Rechtsschutz und dem Hauptsacheverfahren zu unterscheiden. Ersterem kommt im gewerblichen Rechtsschutz und im Wettbewerbsrecht eine besonders hohe Bedeutung zu. Die Schäden die dort durch Rechtsverletzungen eintreten können, sind oft irreversibel und nachhaltig. Mit der einstweiligen Verfügung kann hierauf schnell reagiert werden. Sie stellt daher ein probates Mittel dar.

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Hauptsacheverfahren

Die zivilrechtlichen Ansprüche können im Hauptsacheverfahren durch Leistungs- und Feststellungsklage geltend gemacht werden. Das Hauptsacheverfahren schließt sich entweder an den einstweiligen Rechtschutz an oder es wird eigenständig durchgeführt.

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Schutzrechtsverwarnung

Ein im gewerblichen Rechtsschutz beliebtes, doch nicht unproblematisches Mittel, den Benutzer einer Marke oder eines Patents vom Bestand eines gewerblichen Schutzrechtes zu informieren und ihn von weiterer Benutzung abzuhalten oder wenigstens sein Verschulden zu begründen, ist die so genannte Schutzrechtsverwarnung. Weiterlesen...