böhm anwaltskanzlei.

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Wettbewerbsrechtlesen

Anhang zum UWG, die "Schwarze Liste"

Im Anhang des UWG findet sich die so genannte "Schwarze Liste". Diese normiert die unlauteren geschäftlichen Handlungen im Sinne des § 3 Abs. 3 UWG. Weiterlesen...