Gegenstand des Geschmacksmusterrechts ist das Muster. Darunter versteht man die zweidimensionale oder dreidimensionale ästhetische Verkörperung einer geistigen Leistung.
Beispiele: Design von Kleidung, Form eines Wagens, Rasierapparates, Möbelstückes oder von Haushaltsgegenständen, Muster und Farbe einer Tapete oder eines Logos
Diese ästhetische Verkörperung muss eine gewisse Neuheit und Eigenart aufweisen, d.h. der Gesamteindruck des Musters muss sich von der Gestaltung anderer, bereits veröffentlichter oder eingetragener Muster unterscheiden.






