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Start Urheber- und Medienrecht Geschmacksmusterrecht

GeschmacksmusterrechtGeschmacksmusterrecht / in Berlin und im Internet /

 Das Geschmacksmusterrecht

Das Geschmacksmusterrecht schützt  den Inhaber vor der Nachahmung seines geschützten Musters. So eröffnet es Ihm die Möglichkeit der Verwertung seiner Leistung. Wir beraten und unterstützen bei der Anmeldung und Prüfung von Geschmacksmustern. Zu unserem Leistungsspektrum gehört außerdem die effektive Durchsetzung und Abwehr von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen. Mehr zum Geschmackssmusterrecht...

Wichtige Themen im Geschmacksmusterrecht: Das Geschmacksmuster | Rechte des Geschmacksmusterinhabers Entstehung des Geschmacksmusterschutzes im AuslandSchranken des Geschmacksmusterrechts | Geschmacksmusterrechtliche Definitionen

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Anwalt für Geschmacksmusterrecht

Gerne beraten Sie unsere Rechtsanwälte individuell und auf höchstem fachlichen Niveau. Sie können zwischen Online-Rechtsberatung, telefonischer und persönlicher Beratung wählen. Die Erstberatung erfolgt zum Festpreis. Beratungstermine erhalten Sie kurzfristig. Selbstverständlich erstellen wir Ihnen auch ein individuelles Angebot.

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Ausgewählte Beiträge zum Geschmacksmusterrecht

 



Einführung in das Geschmacksmusterrecht

Gegenstand des Geschmacksmusterrechts ist das Muster. Darunter versteht man die zweidimensionale oder dreidimensionale ästhetische Verkörperung einer geistigen Leistung.

Beispiele: Design von Kleidung, Form eines Wagens, Rasierapparates, Möbelstückes oder von Haushaltsgegenständen, Muster und Farbe einer Tapete oder eines Logos

Diese ästhetische Verkörperung muss eine gewisse Neuheit und Eigenart aufweisen, d.h. der Gesamteindruck des Musters muss sich von der Gestaltung anderer, bereits veröffentlichter oder eingetragener Muster unterscheiden.

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Geschmacksmusterrechtliche Definitionen

Zum besseren Verständnis des Geschmacksmusterrechts werden nachfolgend die wichtigsten geschmacksmusterrechtlichen Definitionen erläutert.

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Gesetzliche Ausnahmebereiche

Die Benutzung eines geschützten Geschmacksmusters kann in bestimmten Fällen auch ohne entsprechende vom Geschmacksmusterinhaber erteilte Lizenz zulässig sein. § 40 GeschmMG enthält einen Katalog von Bereichen, die höherwertiger Interessen die Benutzung geschützter Geschmacksmuster zulassen.

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