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PresserechtPresserecht / in Berlin und im Internet /

Das Presserecht

Das Presserecht ist der Teil des Medienrechts, der sich umfassend mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Presse befasst. Wir unterstützen Unternehmer und Freiberufler bei der Einhaltung publizistischer Sorgfaltspflichten und Impressumspflichten. Gegen Verstöße und  persönlichkeitsrechtsverletzende Äußerungen erwirken wir Gegendarstellungen und machen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen geltend.  Mehr zum Presserecht...

Wichtige Themen im Presserecht: Die Äußerung | Gegendarstellung | Widerruf und Richtigstellung | Unterlassungsanspruch | SchadensersatzJournalistische Sorgfaltspflichten | Allgemeines Persönlichkeitsrecht.

Siehe auch: Häufige Rechtsfragen zum Presserecht | Urteile zum Presserecht | Individuelle Rechtsberatung zum Presserecht

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Anwalt für Presserecht

Gerne beraten Sie unsere Rechtsanwälte individuell und auf höchstem fachlichen Niveau. Sie können zwischen Online-Rechtsberatung, telefonischer und persönlicher Beratung wählen. Die Erstberatung erfolgt zum Festpreis. Beratungstermine erhalten Sie kurzfristig. Selbstverständlich erstellen wir Ihnen auch ein individuelles Angebot.

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Ausgewählte Beiträge zum Presserecht



Der Unterlassungsanspruch

Neben dem Gegendarstellungsanspruch ist der Anspruch auf Unterlassung der zweite wichtige und zugleich häufigste Anspruch im Presse- und Medienrecht. Er ist gesetzlich nicht geregelt. Rechtsprechung und Literatur wenden § 1004 BGB analog in Verbindung mit § 823 BGB an.

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Recht am eigenen Wort

Das Recht am eigenen Wort stellt ebenfalls eine Ausgestaltung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Es gewährleistet die Selbstbestimmung über die eigene Darstel­lung in der Kommunikation mit anderen. Dieses Selbstbestimmungsrecht bezieht sich neben gesprochenen und geschriebenen Worten auf alle in sonstiger Weise möglichen Kommu­ni­ka­tionswege.

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Allgemeines Persönlichkeitsrecht

Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht stellt die wichtigste Grenze bei der Berichterstattung dar. Verletzt eine Äußerung den Betroffenen in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht, kann dies erhebliche rechtliche Konsequenzen haben.

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