böhm anwaltskanzlei.

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Pflichten der Presse

Die Pflichten der Presse bestehen in der Achtung der Rechte Dritter, der Einhaltung journalistischer Sorgfaltspflichten, sowie in der Beachtung der Grenzen öffentlicher Bildberichterstattung. Damit lassen sich drei Pflichtenkomplexe der Presse festhalten: