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UrheberrechtUrheberrecht / in Berlin und im Internet /

Das Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt geistige und künstlerische Werke. Zugleich gibt es dem Inhaber die Möglichkeit der Verwertung seiner Leistung. Wir beraten und unterstützen Urheber und Inhaber von Verwertungsrechten. Die Prüfung von Autoren-, Produktions- , Lizenz- und Künstlerverträgen gehört ebenso zu unserem Beratungsspektrum, wie die effektive Durchsetzung und Abwehr von urheberrechtlichen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen. Mehr zum Urheberrecht...

Wichtige Themen im Urheberrecht: Das Werk | Rechte des UrhebersUrheberpersönlichkeitsrechteSchranken des Urheberrechts | Übertragung der Nutzungsrechte.

Siehe auch: Häufige Rechtsfragen zum Urheberrecht | Urteile zum Urheberrrecht | Individuelle Rechtsberatung zum Urheberrecht

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Anwalt für Urheberrecht

Gerne beraten Sie unsere Rechtsanwälte individuell und auf höchstem fachlichen Niveau. Sie können zwischen Online-Rechtsberatung, telefonischer und persönlicher Beratung wählen. Die Erstberatung erfolgt zum Festpreis. Beratungstermine erhalten Sie kurzfristig. Selbstverständlich erstellen wir Ihnen auch ein individuelles Angebot.

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Ausgewählte Beiträge zum Urheberrecht



Rechteübertragung im Urheberrecht (Übersicht)

Rechte an urheberrechtlich geschützten Werken können übertragen werden. Dabei ist das eigentliche Urheberrecht von den Nutzungsrechten zu unterscheiden. Das Urheberrecht als solches ist grundsätzlich nicht übertragbar. Ein lebender Urheber kann lediglich Nutzungsrechte übertragen.

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Filmvorführungen im Unterricht: eine urheberrechtliche Betrachtung

Im Schulunterricht werden immer wieder Filme gezeigt. Neben Filmen, die über Bildstellen und Medienzentren bezogen werden, werden auch Filme gezeigt, die von Lehrern oder Schülern selbst aufgenommen oder gekauft werden. Dies kann urheberrechtlich problematisch sein. Bei Verstößen gegen das Urheberrecht drohen empfindliche Schadenersatzforderungen der Rechteinhaber sowie hohe Kosten der Rechtsverfolgung.

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Nutzungsrechte und deren Übertragung

Nutzungsrechte bieten dem Urheber die Möglichkeit, sein Werk zu verwerten. Dies geschieht dadurch, dass der Urheber Dritte in einem bestimmtem Umfang an seinem Werk bzw. dessen Nutzung berechtigt. Dazu wird ein Lizenzvertrag abgeschlossen.

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