Das Werk ist der zentrale Begriff im Urheberrecht. Die einzige Voraussetzung für das Entstehen eines Urheberrechtes ist das Vorliegen eines Werkes. Anders als etwa im Patentrecht oder bei weiteren gewerblichen Schutzrechten bedarf es also keines konstitutiven Staatsaktes (wie z.B. der Patenterteilung). Das Urheberrecht entsteht mit der Erstellung des Werkes. Eng mit dem Werk verknüpft, mit diesem aber nicht zu verwechseln ist der Werktitel. Dieser stellt regelmäßig kein Werk dar, genießt allerdings eigenständigen Schutz.
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