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UrhebervertragsrechtUrhebervertragsrecht / in Berlin und im Internet /

Das Urhebervertragsrecht

Das Urhebervertragsrecht hat die Verwertung der Leistung des Urhebers zum Gegenstand. Es bietet besondere Vertragsgestaltungen für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Urheber und den Verwertern. Mehr zum Urhebervertragsrecht...

Wichtige Themen im Urhebervertragsrecht: Der urheberrechtliche Vertrag | Rechte des Urhebers | Pflichten des Urhebers | Internationales Urhebervertragsrecht

Siehe auch: Häufige Rechtsfragen zum Urheberrecht | Urteile zum Urheberrecht | Individuelle Rechtsberatung zum Urhebervertragsrecht

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Anwalt für Urhebervertragsrecht

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Ausgewählte Beiträge zum Urhebervertragsrecht



Der urheberrechtliche Lizenzvertrag

Mit einem urheberrechtlichen Lizenzvertrag werden Nutzungsrechte übertragen. Dies kann entweder der Urheber selbst, oder ein Dritter, der bereits Nutzungsrechte erworben hat veranlassen.

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Wahrnehmungsvertrag

Beim Wahrnehmungsvertrag werden Nutzungsrechte eingeräumt, damit der Vertragspartner die Nutzung durch Dritte vermittelt und kontrolliert. Man unterscheidet zwischen dem Bühnenvertriebsvertrag und dem Wahrnehmungsvertrag mit Verwertungsgesellschaften.

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Verlagsvertrag

Verlagsverträge können über Werke der Literatur und Tonkunst abgeschlossen werden. Sie sind im Wesentlichen vom Verlagsgesetz bestimmt. Darin übernimmt der Verfasser - damit sind auch die Schöpfer von Tonkunst gemeint - die Pflicht, dem Verleger das Werk zur Vervielfältigung und Verbreitung für eigene Rechnung zu überlassen.

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