böhm anwaltskanzlei.

  • Schrift vergrößern
  • Standard-Schriftgröße
  • Schriftgröße verkleinern
Urhebervertragsrechtlesen

Urheberrechtliche Vertragstypen

Der Urheber eines Werkes kann seine Nutzungsrechte teilweise oder umfassend durch ein Rechtsgeschäft oder den Abschluss eines urheberrechtlichen Vertrages auf andere übertragen.

Weiterlesen...
 

Vertrag über Kunstwerke

Auf dem Gebiet der bildenden und angewandten Kunst lassen sich wegen der Vielfalt der Werkarten nur grob einzelne Typen von Verträgen bestimmen. Man unterscheidet hier zwischen Kunstverlagsverträgen, gegenständlich wirkenden Lizenzverträgen, obligatorisch wirkenden Lizenzverträgen, Bestellverträgen und Ausstellungsverträgen.

Weiterlesen...
 

Verlagsvertrag

Verlagsverträge können über Werke der Literatur und Tonkunst abgeschlossen werden. Sie sind im Wesentlichen vom Verlagsgesetz bestimmt. Darin übernimmt der Verfasser - damit sind auch die Schöpfer von Tonkunst gemeint - die Pflicht, dem Verleger das Werk zur Vervielfältigung und Verbreitung für eigene Rechnung zu überlassen.

Weiterlesen...
 

Der urheberrechtliche Lizenzvertrag

Mit einem urheberrechtlichen Lizenzvertrag werden Nutzungsrechte übertragen. Dies kann entweder der Urheber selbst, oder ein Dritter, der bereits Nutzungsrechte erworben hat veranlassen.

Weiterlesen...
 

Wahrnehmungsvertrag

Beim Wahrnehmungsvertrag werden Nutzungsrechte eingeräumt, damit der Vertragspartner die Nutzung durch Dritte vermittelt und kontrolliert. Man unterscheidet zwischen dem Bühnenvertriebsvertrag und dem Wahrnehmungsvertrag mit Verwertungsgesellschaften.

Weiterlesen...
 

Verwertung von Fotografien

Grundsätzlich ist die Verwertung von Lichtbildwerken oder Lichtbildern ähnlich der der Werke bildender Kunst.1 Bei beiden Werkarten ist regelmäßig das eigentliche Lichtbild oder Werkoriginal der Wertträger, der ausgestellt oder veräußert wird. Weiterlesen...
 

Der Designvertrag

Designverträge haben entweder die Einräumung von Nutzungsrechten an bestimmten bereits bestehenden Entwürfen, Vorlagen, Designs zum Gegenstand, dann handelt es sich meist um Lizenzverträge oder sie haben den Entwurf eines Designs (regelmäßig ein Werkvertrag nach §§ 631 ff. BGB). Die Erfüllung des Werkvertrages allein, führt aber nicht zur Übertragung der Nutzungsrechte, vielmehr müssen diese beispielsweise durch einen Lizenzvertrag separat übertragen werden.

 

Der Architektenvertrag

Der Architektenvertrag ist regelmäßig ein Werkvertrag, mit dem sich der Architekt zum Entwurf und zur Planung eines Bauwerks verpflichtet. Die Leistungen eines Architekten genießen regelmäßig ebenfalls urheberrechtlichen Schutz, sofern sich nicht nur gewöhnliche, durchschnittliche Bauleistungen sind. Weiterlesen...
 
Seite 1 von 2